Allgemeine Zahlungs- und Lieferbedingungen Art.Nr. 03230

 

ALLGEMEINE ZAHLUNGS UND

LIEFERBEDINGUNGEN

– B2B –

 

 

§1 Allgemeines

 

1.1       Die nachfolgenden Bedingungen haben Gültigkeit für alle unsere Angebote, Verkäufe, Lieferungen

und Leistungen und werden Inhalt des Vertrages. Sie gelten nicht, wenn unser

            Vertragspartner eine Privatperson ist und nicht beruflich oder gewerblich handelt. Sie gelten

auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal

ausdrücklich vereinbart werden.

1.2       Abweichenden oder ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers

widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Sie gelten auch dann nicht, wenn der Käufer sie

seiner Bestellung oder sonstigen Erklärung zugrunde gelegt hat.

 

 

§2 Angebote und Aufträge

 

2.1       Unsere Angebote sind frei bleibend, sofern sie nicht in schriftlicher Form als verbindlich bezeichnet

sind. Ein wirksamer Vertrag kommt daher erst durch unsere Auftragsbestätigung oder die

Auslieferung der Ware zustande.

2.2       Maßangaben, Gewichte, Abbildungen, Zeichnungen sowie andere Unterlagen, die zu unseren

unverbindlichen Angeboten gehören, bleiben in unserem Eigentum und sind nur annähernd

Maß gebend. Nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch uns können sie

verbindlicher Vertragsinhalt werden.

 

 

§3 Zweifelhafte Zahlungsfähigkeit

 

3.1       Werden uns nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des

Käufers begründen, können wir weitere Lieferungen von einer Vorauszahlung der Ware

durch den Käufer abhängig machen. Wir können dem Käufer für die Vorauszahlung der

Ware eine angemessene Frist setzen und vom Vertrag zurücktreten, wenn die

Vorauszahlung nicht fristgemäß bei uns eingeht; der Käufer kann statt der Vorauszahlung

Sicherheit durch Bankbürgschaft leisten. Haben wir die Ware bereits geliefert, so wird der

Kaufpreis ungeachtet vereinbarter Zahlungsfristen sofort ohne Abzug fällig.

3.2       Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers sind unter anderem dann begründet, wenn ein

Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt wurde oder er

Zahlungen an uns oder Dritte nicht pünktlich leistet.

 

 

§4 Preise

 

4.1       Unsere Preise gelten „ab Werk“ sofern keine abweichende Vereinbarung mit dem Käufer getroffen wurde. Die Verpackungskosten sind nicht in dem Preis enthalten.

4.2       Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in unseren Preisen nicht eingeschlossen und wird in der am

Tag der Rechnungsstellung gesetzlich geltenden Höhe in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

 

 

§5 Lieferzeit

 

5.1       Alle genannten Liefertermine sind unverbindlich und gelten als nur annähernd vereinbart, soweit

sie nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind. Bei unverbindlichen

Lieferterminen gilt eine Lieferung innerhalb 30 Tage nach der angegebenen Lieferzeit auf

jeden Fall noch als rechtzeitig.

5.2       Falls wir schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten können oder aus sonstigen

Gründen in Verzug geraten, hat uns der Käufer eine angemessene Nachfrist zu gewähren,

die mit schriftlicher Bestätigung des Verkäufers erst beginnt. Nach fruchtlosem Ablauf dieser

Nachfrist ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

5.3       Wird uns die Leistung aufgrund höherer Gewalt oder aus anderen außergewöhnlichen und

unverschuldeten Umständen ganz oder teilweise vorübergehend unmöglich oder erheblich

erschwert, so verlängert sich die vereinbarte Lieferzeit um die Dauer des

Leistungshindernisses. Gleiches gilt für eine gesetzliche oder vom Käufer gesetzte Frist für

die Leistungserbringung, insbesondere für Nachfristen bei Verzug.

5.4       Vor Ablauf der gemäß Absatz 3 verlängerten Lieferzeit bzw. Leistungsfrist ist der Käufer weder

zum Rücktritt noch zum Schadensersatz berechtigt. Dauert das Leistungshindernis länger

als 10 Wochen an, sind sowohl der Käufer als auch wir zum Rücktritt berechtigt, soweit der

Vertrag noch nicht durchgeführt ist. Ist der Käufer vertraglich oder gesetzlich (z.B. wegen

Interessewegfall) ohne Nachfristsetzung zum Rücktritt berechtigt, so bleibt dieses Recht

unberührt.

5.5       Bei einem etwaigen Lieferverzug, soweit er nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht,

sind Schadensersatzansprüche jeder Art ausgeschlossen.

 

 

§6 Versand

 

6.1       Der Versand erfolgt auf Rechnung des Käufers. Die Gefahr geht mit der Verladung der Ware auf

ihn über, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist und/oder der Versand mit unseren

eigenen Fahrzeugen erfolgt. Wir sind nicht verpflichtet, für eine Transportversicherung zu

sorgen.

6.2       Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, sind wir zu Teillieferungen in

zumutbarem Umfang berechtigt, die einzeln berechnet werden.

 

 

§7 Zahlung

 

7.1       Unsere Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen.

7.2       Der Käufer kommt auch ohne eine Mahnung unsererseits in Verzug, wenn er den Kaufpreis nicht

innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung oder einer gleichwertigen

Zahlungsaufstellung zahlt.

7.3       Gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, werden seine sämtlichen Zahlungsverpflichtungen

aus der Geschäftsverbindung mit uns – auch solche, für die Wechsel gegeben worden sind

– sofort fällig. In diesem Fall sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen

in gesetzlich festgelegter Höhe zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens durch

den Verkäufer bleibt vorbehalten.

7.4       Wechsel werden nur nach vorheriger Vereinbarung und bei Diskont-Fähigkeit ohne Gewährung

eines Skontos erfüllungshalber angenommen. Auch Zahlungen im Scheck-

Wechselverfahren werden nur erfüllungshalber angenommen. Der Kaufpreisanspruch

erlischt erst nach vollständiger Einlösung der Wechsel. Wechsel- und Diskontspesen

werden gesondert berechnet und sind ohne Abzug sofort zu zahlen.

7.5       Der Käufer ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht

werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von dem

Verkäufer anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Kaufvertrag beruht.

 

 

§8 Gewährleistung/Haftung

 

8.1       Der Käufer hat die empfangene Ware auf Vollständigkeit, Transportschäden, offensichtliche

Mängel, Beschaffenheit und deren Eigenschaften zu untersuchen. Offensichtliche Mängel

sind von dem Käufer innerhalb von 1 Wochen ab Ablieferung des Vertragsgegenstandes

schriftlich uns gegenüber zu rügen.

8.2       Wir sind nicht zur Gewährleistung verpflichtet, wenn der Käufer einen offensichtlichen Mangel

nicht rechtzeitig schriftlich gerügt hat. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel an der

Ware vorliegt und von dem Käufer rechtzeitig schriftlich gerügt wurde, sind wir - unter

Ausschluss der Rechte des Käufers von dem Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis

herabzusetzen - zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, dass wir aufgrund der

gesetzlichen Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind. Der Käufer hat

uns für jeden einzelnen Mangel eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren.

8.3       Die Nacherfüllung kann nach der Wahl des Käufers durch Beseitigung des Mangels oder

Lieferung einer neuen Ware erfolgen. Wir sind berechtigt, die von dem Käufer gewählte Art

der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden

ist. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt

vom Vertrag durch den Käufer ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem zweiten

vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder hat der

Verkäufer die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Käufer nach seiner Wahl

Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.

8.4       Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der

Käufer erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder die

Nacherfüllung von uns verweigert wird. Das Recht des Käufers zur Geltendmachung von

weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt

davon unberührt.

8.5       Für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen sowie für Schäden aus einer Verletzung

des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften wir uneingeschränkt nach den

gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen haften wir nur, wenn die verletzte Vertragspflicht für

das Erreichen des Vertragszwecks erkennbar von wesentlicher Bedeutung ist, und nur

begrenzt bis zur Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens.

8.6       Die Haftungsbeschränkung nach Absatz 5 gilt entsprechend für andere als vertragliche

Schadensersatzansprüche, insbesondere Ansprüche aus unerlaubter Handlung, mit

Ausnahme der Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Sie gilt ferner auch zugunsten

unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

8.7       Soweit wir bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder

Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie. Für

Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen,

aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn das

Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.

8.8       Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese

Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die

Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Wir

haften jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und

vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher

Nebenpflichten haften wir im Übrigen nicht. Die in §7 enthaltenen Haftungsbeschränkungen

gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und

sonstigen Erfüllungsgehilfen des Verkäufers betroffen ist.

8.9       Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten

Anspruchs ausgeschlossen. Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder

beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer,

Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

 

 

§9 Eigentumsvorbehalt

 

9.1       Wir behalten uns das Eigentum an der Ware vor (Vorbehaltsware), bis zum Eingang aller

Zahlungen aus dem Kaufvertrag. Die gelieferten Waren gehen erst dann in das Eigentum

des Käufers über, wenn dieser seine gesamten Verbindlichkeiten aus der

Geschäftsverbindung einschließlich Nebenforderungen, Schadensersatzansprüchen und

Einlösungen von Schecks und Wechseln erfüllt hat. Im Fall des Scheck-Wechsel-Verfahrens

erlischt der Eigentumsvorbehalt in all seinen hier aufgeführten Formen nicht schon mit der

Scheckzahlung, sondern erst mit der Einlösung des Wechsels.

9.2       Der Käufer hat uns von allen Zugriffen Dritter, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen

sowie sonstigen Beeinträchtigungen seines Eigentums unverzüglich schriftlich zu

unterrichten. Der Käufer hat uns alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen

Verstoß gegen diese Verpflichtung und durch erforderliche Maßnahmen zum Schutz gegen

Zugriffe Dritter entstehen.

9.3       Kommt der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung trotz einer Mahnung unsererseits nicht nach, so

können wir die Herausgabe der noch in seinem Eigentum stehenden Vorbehaltsware ohne

vorherige Fristsetzung verlangen. Die dabei anfallenden Transportkosten trägt der Käufer. In

der Pfändung der Vorbehaltssache durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind

nach Rückbehalt der Vorbehaltsware zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös

wird mit unseren offenen Forderungen aufgerechnet.

 

 

§10 Erfüllungsort

 

10.1     Der Erfüllungsort für Zahlungen ist Osanbrück, für unsere Warenlieferungen der Versandort.

 

 

§11 Datenverarbeitung

 

11.1     Der Käufer ist damit einverstanden, dass wir die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung

erhaltenen Daten über den Käufer unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes für die

Erfüllung eigener Geschäftszwecke verarbeiten, insbesondere speichern oder an eine

Kreditschutzorganisation übermitteln, soweit dies im Rahmen der Zweckbestimmung des

Vertrages erfolgt oder zur Wahrung unserer berechtigten Interessen erforderlich ist und kein

Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Käufers an dem

Ausschluss der Verarbeitung, insbesondere der Übermittlung, dieser Daten überwiegt.

 

 

§12 Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

 

12.1     Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Käufer und uns gilt ausschließlich das Recht der

Bundesrepublik Deutschland, auch wenn der Käufer seinen Wohn- oder Geschäftssitz im

Ausland hat. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf

beweglicher Sachen sowie des Gesetzes über den Abschluss von internationalen

Kaufverträgen über bewegliche Sachen ist ausgeschlossen.

12.2     Der Käufer ist nicht berechtigt, Ansprüche aus dem Kaufvertrag ohne Einwilligung der Verkäufers

abzutreten.